Es ist seit 2023 Pflicht, dass ein förderfähiger Wärmeerzeuger eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige besitzt. Wärmemengen und Energieverbrauch müssen messtechnisch erfasst werden. Hintergrund ist die BEG-EM-Richtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen, Stand 2023). Gemäß der technischen FAQ-Liste zur BEG-EM-Förderung bestehen jedoch: „hinsichtlich der Ausgestaltung und der Genauigkeit der eingesetzten Bilanzierungs-/Messtechnik … keine Anforderungen. Eingesetzte technische Komponenten müssen nicht geeicht sein.“
Eigene Zähler werden nicht gefordert und Wärmepumpenhersteller können z. B. die Wärmemenge auch durch die Analyse von Betriebsdaten ermitteln. Dies kann zu verzerrten Werten führen, die gegebenenfalls nicht der Realität entsprechen. Durch das fachgerecht eingebaute Metering-Set mit herstellerunabhängigen geeichten Zählern wird die Messgenauigkeit erhöht und sichergestellt, dass alle relevanten Stromverbraucher wie Heizstäbe und Solepumpen ebenfalls erfasst werden. Dies führt zu einer hohen Datengüte für wirklich valide Aussagen. Nur durch das Metering-Set ist, bei korrekter Installation, auch auszuschließen, dass weitere elektrische Verbraucher miterfasst werden (z. B. Heizungspumpen, Lüftung, Beleuchtung, Hebeanlagen …), die nicht dem Stromeinsatz der Wärmepumpe zuzuordnen sind.